Die seit 1994 erlassenen Landesbauordnungen weisen dem Sachverständigenwesen für
den baulichen Brandschutz eine eigenständige Position bei der Planung und
Genehmigung von Bauvorhaben zu. Das Erarbeiten eines schlüssigen
Brandschutznachweises verlangt vom Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz
besondere Sachkunde und Erfahrung. Als Teilentwurfsverfasser Brandschutz ist er
für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit seines Entwurfes verantwortlich.
Die berufsbegleitende Fachfortbildung vermittelt Fachwissen im vorbeugenden
Brandschutz und befähigt zur Erarbeitung ganzheitlicher Brandschutznachweise im
Bauantragsverfahren.
Zielgruppe
Die Fachfortbildung wendet sich insbesondere an Ingenieure und Architekten aus
der Bauplanung, Bauausführung oder dem Gebäudemanagement, aus der technischen
Gebäudeausrüstung oder aus Baubehörden, Brandschutzdienststellen und der
Industrie mit Berufserfahrung in der Bauwirtschaft oder im Brandschutz.
Mentor
LtdD Ing. Andreas Rümpel, Amtsleiter Brand- und Katastrophenschutzamt Dresden
Aus
dem Inhalt
1 Inhalte des Brandschutzes
1.1Ziele und Maßnahmen
2
Rechtliche Rahmenbedingungen und Regelwerke
2.1Rechtliche Vorgaben
2.2Angrenzende Gesetze und Verordnungen
2.3
Tätigkeitsbereich und Verantwortung des Fachplaners
2.4
Haftungs- und Versicherungsrecht
2.5 Baustoffe und Bauprodukte
3 Abwehrender Brandschutz
3.1Brand- und Löschlehre
3.2Brandbekämpfung
3.3 Bestandteile von Brandschutznachweisen
4 Brandschutz in der Bauplanung und Bauausführung
4.1Baukonstruktiver Brandschutz
4.2Ganzheitliches Brandschutzkonzept
4.3
Brandschutz im Bestand
4.4
Abschottungsprinzipien
4.5
Rettungswege – Übung
4.6 Planung und Ausführung von Abschottungen der
Gebäudetechnik