Fachfortbildungen
Fachplaner- und Sachverständigenfortbildungen
Berufsbegleitend bietet EIPOS außerdem verschiedene Fachfortbildungen im Brandschutz an, die in 8 Wochenendkursen zum Fachplaner- oder Sachverständigenabschluss führen:
- Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz:
Architekten und Bauingenieure werden befähigt, komplexe Brandschutzkonzepte auch für schwierige Bauvorhaben des Wohnungsbaus und für Sonderbauten zu erarbeiten. - Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz:
Fortsetzung der beruflichen Qualifizierung für Brandschutzfachplaner mit mehrjähriger und umfassender Berufserfahrung in der Erarbeitung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten, Vorbereitung auf ein staatliches Anerkennungsverfahren. - Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz:
Geeignet für Ingenieure der Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektrobranche, es werden vertiefende Kenntnisse zum anlagentechnischen Brandschutz und zu Brandschutzmaßnahmen in Verbindung mit Gebäudeinstallationen bzw. Leitungsanlagen vermittelt. - Sachverständiger für gebäudetechnischen Brandschutz:
Befähigung zur Beurteilung und Fortschreibung von Planung des gebäude- und anlagentechnischen Brandschutzes bis hin zur Begleitung und Beratung bei der Ausführung; Planung und Dokumentation der technischen Gebäudeausrüstung, insbesondere im Hinblick auf den späteren Nachweis des Brandschutzes; besondere Praxisnähe durch Trainings in Laboren der Hochschule Lausitz in Cottbus und der Imtech in Hamburg sowie Übungen zur Planung, Ausführung und Dokumentation. - Fachbauleitung Brandschutz
Techniker und Meister im Baugewerbe (inkl. HLK, Elektro), Facharbeiter mit Führungsaufgaben im Baugewerbe und Zusatzqualifikation „Brandschutz-Fachkraft“ (z. B. TÜV oder GBA) sowie Ingenieure und Architekten werden zur gewerkeübergreifenden Bauleitung im Brandschutz und zur Verbesserung dieser befähigt. - Sachverständiger für brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung:
Vertiefung von Fachplanerkenntnissen und Befähigung zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes von der Detailplanung über die Ausschreibung und Ausführung bis hin zur Abnahme und Inbetriebnahme der baulichen Anlage.
Wichtiger Hinweis:
Die Abschlussbezeichnungen "Fachplaner" und "Sachverständiger" stellen keine geschützten Berufsbezeichnungen dar und ziehen keine automatische bauauf- sichtliche Anerkennung oder öffentliche Bestellung oder Vereidigung nach sich.
Die Weiterbildungsangebote tragen aber dazu bei, eine tatsächlich vorhandene besondere Sachkunde nachzuweisen, und helfen zu erkennen, ob eine anerkannte Sachverständigentätigkeit eine berufliche Perspektive darstellt.