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„Holzflachdächer sind in Verbindung mit den steigenden Wärmeschutzanforderungen nicht mehr in denselben, vor wenigen Jahrzehnten noch bewährten Bauweisen möglich. Was unter anderen Rahmenbedingungen damals noch richtig war, ist es heute nicht mehr. Aufgrund der Schadensereignisse hat sich für manche Aufbauten gezeigt, dass sie weder theoretisch richtig sind, noch eine ausreichende Praxisbewährung aufweisen.
Der Feuchteschutz bei flach geneigten Holzdächern ist auf unterschiedliche Handlungen und Wirkungsformen zurückzuführen. Neben Materialwahl und konstruktivem Einsatz werfen die Theorie und Baupraxis verschiedene Fragen auf. Es ist hinlänglich bekannt, dass auf Baustellen durchaus Nachlässigkeiten vorkommen können. Insofern geht es um die Abgrenzung zwischen fehlertolerantem Bauen, Risikoabschätzung, Normentheorie und nicht zuletzt um Aufklärungspflichten.
Der Bundesgerichtshof hat unlängst zu (fehleranfälligen) Holzflachdachkonstruktionen und den damit verbundenen Sorgfaltspflichten ein bemerkenswertes Urteil zur Inanspruchnahme eines Architekten für zutreffend erklärt.
Dipl.-Ing. (FH) Ingo Kern
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
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