
Webcode: UDS276
Bei Bestandsbauten oder beengten Bausituationen können brandschutztechnischen Anforderungen wie Brandschutzabstände, Flächen für die Feuerwehr oder Rettungs- und Angriffswege nicht immer auf dem eigenen Grundstück sichergestellt werden. Auch die gemeinsame Nutzung von sicherheitsrelevanten brandschutztechnischen Einrichtungen und Bauteilen bei Grenzbebauungen oder grenzübergreifenden Bebauungen sind baurechtlich nicht konform. Durch Eintragung einer Baulast kann dennoch eine Baugenehmigung erwirkt werden.
Als Baulast werden die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen des Grundstückseigentümers auf dem Nachbargrundstück sichergestellt. Hierfür sind neben dem Einverständnis des Nachbarn verschiedene Voraussetzungen erforderlich. Besondere Bedeutung kommt der Formulierung der Baulasterklärung zu. Die hinreichende Bestimmtheit der Erklärung bereitet in der Praxis aber oftmals Schwierigkeiten.
Das Baulastverfahren mit seinen rechtlichen Grundlagen wird bis zur vollzogenen Eintragung vorgestellt. Konkrete Fallbeispiele verdeutlichen die Baulasterfordernis und schulen Ersteller von Brandschutznachweisen und in der Genehmigungsplanung tätige Architekten und Ingenieure in der fachlich richtigen Dimensionierung der Baulasten und der Herangehensweise bei der Baulasterklärung.
Teil I: Rechtsgrundlagen, Verfahrens- und Planungsabläufe
Teil II: Hauptanwendungsbereiche von Baulasten im Brandschutz
Dipl.-Ing. Annekatrin Hartig
Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz, KLW-Ingenieure GmbH, Berlin
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