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Moderne Hochhäuser haben nicht nur aufgrund ihrer architektonischen Gestaltung einen besonderen Reiz. Vor allem in Ballungszentren mit zunehmender Verknappung der Wohn- und Gewerbeflächen steigt der Bedarf an immer höheren Hochhäusern mit flexibler Grundrissgestaltung.
Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR), zuletzt im Jahr 2008 von der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU novelliert, war als einheitliche Planungsgrundlage für den Neubau von Hochhäusern angedacht, ist aber nicht in allen Bundesländern eingeführt. Insbesondere für Hochhäuser unterhalb der 60m-Grenze haben einige Bundesländer eigene Lösungen mit reduzierten technischen Sicher-heitseinrichtungen entwickelt. Für bestehende Hochhäuser werden die Regelungen der MHHR relevant, sobald Umnutzungen oder baulichen Veränderungen die Genehmigungsfrage neu aufwerfen.
Das Seminar vermittelt praxisorientiertes Fachwissen zu den Inhalte der MHHR und den ergänzenden bzw. alternativen bauordnungsrechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer. Hierbei wird ins-besondere auf die baulichen und anlagetechnischen Brandschutzmaßnahmen zur Sicherstellung der Rettungswege und die abweichenden Regelungen für Hochhäuser unterhalb der 60m-Grenze eingegangen.
Bauordnungsrechtliche Vorschriften
Grundkonzeption der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR)
Baulicher Brandschutz
Technischer und organisatorischer Brandschutz
Ausnahmeregelungen für Hochhäuser unterhalb von 60m Höhe
Bauen im Bestand
Ltd BD Dipl.-Ing. Reimund Roß
Leitender Branddirektor, Leiter der Direktion West der Berliner Feuerwehr, Mitglied der Projektgruppe MHHR (Musterhochhausrichtlinie) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
Dieses Seminar ist auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der Richtlinie 'Brandschutzbeauftragte' vfdb 12-09/01:2020-12 geeignet.