Holzschutz beim Bauen im Bestand

Seminar

Webcode: UDS221

Ziel

Das Bauwesen umfasst nicht nur den Neubau. Heutzutage wird ein großes finanzielles und inhaltliches
Volumen für das Bauen im Bestand aufgewendet.

Hier muss selbstverständlich der bauliche Holzschutz gewährleistet werden. Die in der DIN 68800-2
beschriebenen Konstruktionsweisen sind auf Neubauten ausgelegt. Es gilt somit, die Regeln zum baulichen Holzschutz in Analogie beim Bauen im Bestand anzuwenden.

Diese Maßnahmen im Bestand umzusetzen ist schwieriger als im Neubau, weil die bestehende Konstruktion Zwangspunkte für die Planung und Ausführung bedingt. Außerdem muss beachtet werden, dass zu umfangreiche Maßnahmen möglicherweise den Bestandsschutz oder Belange der Denkmalpflege tangieren.

Als Teilnehmer erfahren Sie, wie die Grundregeln und Regeln aus DIN 68800-2 und den anderen Normteilen zu verstehen sind und wie man diese Regeln auf Bestandskonstruktionen übertragen kann.

Zielgruppe
  • Architekten,
  • Bauingenieure,
  • Sachverständige für Holzschutz, Schäden an Gebäuden,
  • Bautenschutz und Bausanierung, Holz- und Bautenschutz,
  • Mitarbeiter in Bauplanungsbüros oder ausführende Unternehmen sowie weitere Interessierte.
Aus dem Inhalt
  • Grundregeln des baulichen Holzschutzes, Begründung für die Regeln
  • Grundsätzliche und Besondere Maßnahmen nach DIN 68800-2; Abgleich mit Bestandskonstruktionen
  • Technische Regeln für die Bauwerkserhaltung; WTA-Merkblätter; ARGEBAU
  • Nachweisführung für die Gebrauchsklasseneinstufung beim Bauen im Bestand
  • Beispiele; Möglichkeiten; Grenzen
  • Nicht dogmatisch sondern zielorientiert; chemischer Holzschutz, wenn bauliche Maßnahmen ausgeschöpft sind
Dozent

Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Arnold M. Sc.
Architekt, Master of Science Materialwissenschaften in Bau und Restaurierung, von der IHK Nord Westfalen zu Münster öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Holzschutz

Abschluss

EIPOS-Teilnahmebescheinigung

Zusätzliche Informationen

dena: Das Seminar wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieberatung im Mittelstand) angerechnet.