
Webcode: UDS317
Die bisherigen Regelungen zur Immobilienbewertung, bestehend aus der ImmoWertV 2010 sowie den nachfolgend erlassenen Richtlinien, wurden in einem Dokument zusammengefasst und dabei vollkommen überarbeitet. Einbezogen wurden ebenfalls die noch geltenden Vorschriften der WertR 2006 zu grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen.
In diesem Seminar werden die wichtigsten Neuregelungen und Änderungen der am 01.01.2022 in Kraft getretenen ImmoWertV21 sowie der ergänzenden Arbeitshinweise ImmoWertA (Entwurf vom Dezember 2021) in komprimierter Form erläutert.
Ziel ist es, Sie mit den wesentlichen Neuerungen und Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen der ImmoWertV sowie den dazu erlassenen Richtlinien vertraut zu machen und die Anwendbarkeit in der Praxis der Marktwertermittlung zu diskutieren.
Das Seminar richtet sich an gestandene und angehende Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten, an MitarbeiterInnen der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sowie Mitglieder der Gutachterausschüsse, an Wertermittler in Immobilienabteilungen von Kreditinstituten, Versicherungen, staatlichen und kirchlichen Immobilienverwaltungen, an Vertreter der Immobilienwirtschaft, der Kommunalverwaltungen und Liegenschaftsverwaltungen der Städte und Landkreise, an Architekten, Ingenieure und Immobilienmakler, Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, Haus- und Immobilienverwaltungen.
Anerkennung bei HypZert
Das Seminar „Novellierung des Wertermittlungsrechts – Die neue ImmoWertV21“ ist als Fortbildung gemäß Ziffer 8 der HypZert GmbH-Zertifizierungsbedingungen anerkannt.
Dipl.-Ing. Andreas Kunze
Sachverständiger für Immobilienbewertung
EIPOS-Teilnahmebescheinigung