Sicherheitsreppenraum – Treppenraum erhöhter Sicherheit – Sicherheitstreppenraum „light“

Seminar

Webcode: UDS420

Ziel

Vor dem Hintergrund der Wohnraumbeschaffung durch Nachverdichtung, Aufstockung oder Dachgeschossausbau wird häufig ein Treppenraum erhöhter Sicherheit bzw. Sicherheitstreppenraum „light“ diskutiert, da aufgrund beengter innerstädtischer Bereiche die Personenrettung über Rettungsgeräte der Feuerwehr häufig ebenso wenig möglich ist wie die Errichtung einer weiteren (Außen-) Treppe. Auch ein „klassischer“ Sicherheitstreppenraum lässt sich im Bestand oftmals nicht verwirklichen.

Einzelne Länder wie Berlin, Hamburg und nun auch Mecklenburg-Vorpommern haben daher eigene Anforderungen und Ausführungsvorschriften für den Bau von „Sicherheitstreppenräumen“ entwickelt: Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern setzen hierbei auf die technische Ausstattung wie Druckbelüftung und Spüllüftung, während das Berliner Modell auf einer rein baulichen Lösung basiert.

Das Seminar gibt einen Überblick und Vergleich der brandschutztechnischen Anforderungen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Es werden Planungsbeispiele und praktische Erfahrungen diskutiert sowie Empfehlungen für die Planungspraxis gegeben.

Aus dem Inhalt

Begriffsbestimmung: Sicherheitstreppenraum; Treppenraum erhöhter Sicherheit; Sicherheitstreppenraum „light“; sicher erreichbarer Treppenraum, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum nach § 33 MBO)

Vorstellung und Vergleich der Regelungen für „Sicherheitstreppenräume“

  • Muster-Hochhausrichtlinie MHHR
  • Hamburg: Bauprüfdienst 01/2021 – Sicherheitstreppenräume in Wohngebäuden
  • Berlin: Richtlinie für Sicherheitstreppenräume in Standardgebäuden SiTrR
  • MekPom: Merkblatt für Sicherheitstreppenräume und Treppenräume erhöhter Sicherheit in Gebäuden, die keine Sonderbauten … sind

Hintergründe der Anforderungen

Planungsbeispiele und Erfahrungen aus der Praxis

Empfehlungen

Abschluss

EIPOS-Teilnahmebescheinigung