
Webcode: UDS420
Vor dem Hintergrund der Wohnraumbeschaffung durch Nachverdichtung, Aufstockung oder Dachgeschossausbau wird häufig ein Treppenraum erhöhter Sicherheit bzw. Sicherheitstreppenraum „light“ diskutiert, da aufgrund beengter innerstädtischer Bereiche die Personenrettung über Rettungsgeräte der Feuerwehr häufig ebenso wenig möglich ist wie die Errichtung einer weiteren (Außen-) Treppe. Auch ein „klassischer“ Sicherheitstreppenraum lässt sich im Bestand oftmals nicht verwirklichen.
Einzelne Länder wie Berlin, Hamburg und nun auch Mecklenburg-Vorpommern haben daher eigene Anforderungen und Ausführungsvorschriften für den Bau von „Sicherheitstreppenräumen“ entwickelt: Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern setzen hierbei auf die technische Ausstattung wie Druckbelüftung und Spüllüftung, während das Berliner Modell auf einer rein baulichen Lösung basiert.
Das Seminar gibt einen Überblick und Vergleich der brandschutztechnischen Anforderungen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Es werden Planungsbeispiele und praktische Erfahrungen diskutiert sowie Empfehlungen für die Planungspraxis gegeben.
Begriffsbestimmung: Sicherheitstreppenraum; Treppenraum erhöhter Sicherheit; Sicherheitstreppenraum „light“; sicher erreichbarer Treppenraum, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum nach § 33 MBO)
Vorstellung und Vergleich der Regelungen für „Sicherheitstreppenräume“
Hintergründe der Anforderungen
Planungsbeispiele und Erfahrungen aus der Praxis
Empfehlungen
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