
Webcode: UDS312
Die „stille Alarmierung“ spielt insbesondere bei der Planung von Pflegeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Kliniken eine große Rolle. Was bedeutet aber „still“ im sicherheitsrelevanten Kontext und welche Angaben muss der Konzepterstellung im Brandschutzkonzept zwingend machen?
Ausgehend von den gesetzlichen Regelungen und technischen Standards will das Online-Seminar Planern aber auch Prüfern ein Verständnis für die Definition und Auslegung derartiger Anlagen geben. Aufgezeigt werden, welche Mindestanforderungen im Brandschutzkonzept verankert werden müssen, was sie bedeuten und wo sie Sinn machen. Denn ein Blick ins Ausland zeigt, dass der Anwendungsbereich nicht nur auf die medizinisch-pflegenden Einrichtungen beschränkt sein muss, aber u.U. auch weitere bauliche und organisatorische Maßnahmen erforderlich sein können.
Marco Behrens, MEng.
Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung, Treuenbriezen
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
Technische Voraussetzungen:
– Computer oder Tablet mit stabiler Internetverbindung
– gängiger Browser in aktueller Version (empfohlen Mozilla Firefox oder Google Chrome)
– Mikrofon sowie Lautsprecher oder Kopfhörer
– wünschenswert: Webcam