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Heute ist nahezu jeder Bauablauf gestört; darüber herrscht Einigkeit. Diese Einigkeit fehlt allerdings regelmäßig bei der Beurteilung, wer Störungen im Bauablauf zu vertreten hat und wie sich diese konkret ausgewirkt haben. Die Analyse gestörter Bauabläufe ist deshalb normalerweise dem baubetrieblichen Gutachter vorbehalten. In diesem Seminar soll jedoch eine Analysemethodik vorgestellt werden, die angewendet werden kann, um gestörte Bauabläufe konkret zu analysieren. Auch wenn diese Analyse nicht baubegleitend von den Beteiligten selbst ausgeführt werden kann, so soll durch dieses Seminar das Fachwissen vermittelt werden, wie ein Bauablauf zu dokumentieren ist und wie auf Störungen im Bauablauf reagiert werden kann.
Für Auftraggeber ist es besonders wichtig, solche Forderungen von Auftragnehmern sachlich prüfen zu können. Für Auftragnehmer ist es besonders wichtig, die hohen rechtlichen Anforderungen an die Nachweisführung erfüllen zu können.
An einem Hochbaubeispiel wird dargestellt, wie die Forderungen aus gestörtem Bauablauf nachzuweisen sind und wie die entsprechende Prüfung solcher Forderungen zu erfolgen ist.
Nachdem der gestörte Bauablauf analysiert wurde, ist die Mehrkostenbewertung erforderlich. Hier wird insbesondere der Entschädigungsanspruch gemäß § 642 BGB unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung aus baubetrieblicher Sicht erläutert.
Ziel des Seminares soll es sein, den am Bau Beteiligten ein Verständnis für die Probleme der Gegenseite zu vermitteln und eine gütliche, faire Einigung erreichen zu können.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes
Von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen
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