Aktuelle Übersicht mit Hotels für den EIPOS-Bildungscampus >> (Stand: 31.03.2023)
Mit ausgewählten Hotels haben wir Sonderkonditionen vereinbart. Um diese Sonderkonditionen in Anspruch zu nehmen, geben Sie bitte bei Ihrer Hotelbuchung den in der Hotelliste ausgewiesenen Buchungscode an.
Beherbergungssteuer in Dresden – Was sollten Geschäftsreisende beachten?
Die Landeshauptstadt Dresden erhebt seit dem 1. Juli 2015 eine Beherbergungssteuer. Geschäftsreisende sind hiervon ausgenommen, sofern Sie bei Anreise eine Arbeitgeberbestätigung vorlegen können. Bitte lassen Sie vor Ihrer Buchung und Anreise das Formular von Ihrem Arbeitgeber unterzeichnen und legen Sie es dem Hotel vor. Eine ganzjährige Bestätigung ist leider nicht möglich. Nur bei Vorlage der Arbeitgeberbestätigung ist man von der Beherbergungssteuer befreit.
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>> Informationsblatt für Gäste
>> Formular für Arbeitgeberbestätigung