
Webcode: TRTGA1
Seit der im Januar 2020 veröffentlichten Novellierung der MVV TB gibt es mit dem Anhang 14 eine „Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA“. In dieser technischen Regel werden konkrete Anforderungen für Planung, Ausschreibung und Ausführung der Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung beschrieben.
Erstmalig wurde auch festgelegt, welche harmonisierten Anforderungen aus den europäischen Bauproduktnormen in welcher Ausprägung in der Planung anzugeben sind und anhand welcher Stufen- und Klassenmöglichkeiten der Planer Festlegungen für das konkrete Vorhaben treffen muss.
In den Seminaren werden die nationalen Anforderungen an die jeweilige prüfpflichtige sicherheitstechnische Anlage sowie die Feuerungsanlagen kompakt vorgestellt und erläutert. Konkret wird dabei an Beispielen aufgezeigt, welche Leistungsangaben notwendig sind, um diese Anlagen ordnungsgemäß zu planen und auszuführen. Einen Schwerpunkt bildet dabei auch das Thema der Ver- und Anwendung von Bauprodukten und Bauarten einschl. der damit verbundenen Nachweisverfahren.
Was ist im Anhang 14 zu finden und wie sollte er angewendet werden?
Aktuelle Anpassungen und Ergänzungen in der MVV TB
Dipl.-Ing. Knut Czepuck, Ministerialrat
Obmann Arbeitskreis Technische Gebäudeausrüstung der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
Feuerungsanlagen und Abgasleitungen für Dieselpumpen, technische Installation
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsstromversorgung
Rauchabzugsanlagen und -geräte
Selbsttätige Feuerlöschanlagen
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