Energieberatende für Baudenkmale Nichtwohngebäude (Vertiefungsmodul)

Fachfortbildung

Webcode: EBNW

Ziel

Die Beurteilung der Denkmalverträglichkeit energetischer Maßnahmen am historischen Baubestand geht weit über die technische und bauphysikalische Bestandsanalyse hinaus. Sie kann nur von qualifizierten Experten eingeschätzt werden, die die bauphysikalischen und bautechnischen Möglichkeiten im Einklang mit denkmalpflegerischen Belangen nachhaltig betrachten.

Energieberatende für Baudenkmale sind verpflichtende Partner der KfW- und BAFA-Programme zur energetischen Sanierung für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Durch die Teilnahme an der Fachfortbildung werden Energieberatende in die Lage versetzt, Bauherrn umfassend zu beraten, denkmalverträgliche und nachhaltige Energiekonzepte für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu entwickeln sowie selbstständig KfW-Förderanträge in Zusammenarbeit mit den zuständigen Denkmalbehörden und -fachämtern für Nichtwohngebäude Denkmal zu stellen.

Die Fachfortbildung ist von der Koordinierungsstelle „Energieberater für Baudenkmale“ (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) / Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (VdL) als Fortbildungskurs „Energieberatende für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne § 88 GEG“ anerkannt.

Zielgruppe

Sachverständige für Energieeffizienz (EIPOS), Effizienzhausplaner/-baubegleiter (Wohn- und Nichtwohngebäude), Architekten, Ingenieure (Bau- und TGA-Ingenieure), Bauphysiker bzw. Handwerker mit Erfahrungen in der Denkmalpflege

Nutzen

Nach erfolgreicher Absolvierung der Fachfortbildung personenbezogene Eintragungen der WTA GmbH in die Liste „Energieberatende für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ sowie die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes – Nichtwohngebäude Denkmal.

Zugangsvoraussetzungen

Gemäß dem „Leitfaden zur Fortbildung – Energieberatende für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des § 105 GEG 2020" gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen bestehend aus Grund- und Zusatzqualifikation.

Grundqualifikation:

Die Grundqualifikation, um sich als „Energieberatende bzw. Energieberatender für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz - Nichtwohngebäude“ eintragen zu lassen, wird über die Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG nachgewiesen. Die nach § 113 GEG berechtigten Personen sind hiervon ausgeschlossen.

Zusatzqualifikation:

  • Personen gemäß § 88 Absatz 1 Nr. 2 GEG mit Hochschulabschluss benötigen das hierfür geltende Basismodul (80 UE) sowie das Vertiefungsmodul „Wohngebäude“ (40 UE) und „Nichtwohngebäude“ (80 UE) gemäß dem EEE-Regelheft.
  • Personen gemäß § 88 Absatz 1 Nr. 3 und 4 GEG benötigen das hierfür geltende Basismodul (160 UE) sowie das Vertiefungsmodul „Wohngebäude“ (40 UE) und „Nichtwohngebäude“ (80 UE) gemäß dem EEE-Regelheft.
  • Abweichend von den vorherigen aufgeführten Punkten gilt folgendes: Die Zusatzqualifikation „Energieeffizienz“ kann über einen zum Zeitpunkt bestehenden Eintrag in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ (Energieeffizienz-Expertenliste) nachgewiesen werden.
  • Abgeschlossenes Basismodul „Energieberatende für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz - Wohngebäude“ (80 UE)

Die Zulassung von Teilnehmern mit abweichenden Voraussetzungen ist auf Anfrage möglich. Eine Listung erfolgt nach Vorgaben des Regelheftes.

Aus dem Inhalt

Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

  • Historische Bauweisen und Baustile

Möglichkeiten der Förderung

  • Förderprogramme für Baudenkmale
  • Steuerliche Vergünstigungen
  • Ablauf einer Beantragung auf BEG-Förderung

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Gesetze und Verordnungen, Normen, Richtlinien

Bewertung des historischen Bestandes – bauphysikalische Anamnese

  • Materialien Baukonstruktion
  • Bauphysik (Mindestwärmeschutz / Feuchteschutz)
  • Anlagentechnik
  • Bauschäden
  • Nutzungsanforderungen und Nutzerverhalten

Werkzeuge und Methoden (systemische Betrachtung) - Gebäude und Quartiere

  • Standortbezogene Merkmale
  • Nutzungsbezogene Merkmale
  • Berechnungsmöglichkeiten und -modelle
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

Konzeption denkmalverträglicher Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

  • Nutzungsprofil, Nutzungsansprüche und ihre Auswirkungen
  • Energetisches Nutzungskonzept
  • Energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle
  • Energetisches Versorgungskonzept
  • Anlagentechnische Maßnahmen / Haustechnik
Abschluss

Energieberatende für Baudenkmale - Nichtwohngebäude (EIPOS)

Zusätzliche Informationen

Von Energieberatern, die bereits für die Kategorie Nichtwohngebäude Denkmal zugelassen sind, sind für den Erhalt der Eintragung folgende Nachweise einmalig einzureichen:

Berater, deren Anerkennungszeitraum nach dem 01.07.2025 endet

  • Einzureichen sind zur 1. Verlängerung 24 UE (8 UE Denkmalinstandsetzung, 8 UE Energieeffizienz, 8 UE NWG)
  • Praxisnachweis NWG Denkmal (Effizienzhaus oder 2 Einzelmaßnahmen)

alternativ anstelle des Praxisnachweises:

  • zusätzliche Fortbildungen im Umfang von 32 UE gemäß Fortbildungsleitfaden Nichtwohngebäude