
Webcode: EBNW
Die Beurteilung der Denkmalverträglichkeit energetischer Maßnahmen am historischen Baubestand geht weit über die technische und bauphysikalische Bestandsanalyse hinaus. Sie kann nur von qualifizierten Experten eingeschätzt werden, die die bauphysikalischen und bautechnischen Möglichkeiten im Einklang mit denkmalpflegerischen Belangen nachhaltig betrachten.
Energieberatende für Baudenkmale sind verpflichtende Partner der KfW- und BAFA-Programme zur energetischen Sanierung für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Durch die Teilnahme an der Fachfortbildung werden Energieberatende in die Lage versetzt, Bauherrn umfassend zu beraten, denkmalverträgliche und nachhaltige Energiekonzepte für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu entwickeln sowie selbstständig KfW-Förderanträge in Zusammenarbeit mit den zuständigen Denkmalbehörden und -fachämtern für Nichtwohngebäude Denkmal zu stellen.
Die Fachfortbildung ist von der Koordinierungsstelle „Energieberater für Baudenkmale“ (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) / Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (VdL) als Fortbildungskurs „Energieberatende für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne § 88 GEG“ anerkannt.
Sachverständige für Energieeffizienz (EIPOS), Effizienzhausplaner/-baubegleiter (Wohn- und Nichtwohngebäude), Architekten, Ingenieure (Bau- und TGA-Ingenieure), Bauphysiker bzw. Handwerker mit Erfahrungen in der Denkmalpflege
Nach erfolgreicher Absolvierung der Fachfortbildung personenbezogene Eintragungen der WTA GmbH in die Liste „Energieberatende für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ sowie die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes – Nichtwohngebäude Denkmal.
Gemäß dem „Leitfaden zur Fortbildung – Energieberatende für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des § 105 GEG 2020" gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen bestehend aus Grund- und Zusatzqualifikation.
Grundqualifikation:
Die Grundqualifikation, um sich als „Energieberatende bzw. Energieberatender für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz - Nichtwohngebäude“ eintragen zu lassen, wird über die Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG nachgewiesen. Die nach § 113 GEG berechtigten Personen sind hiervon ausgeschlossen.
Zusatzqualifikation:
Die Zulassung von Teilnehmern mit abweichenden Voraussetzungen ist auf Anfrage möglich. Eine Listung erfolgt nach Vorgaben des Regelheftes.
Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
Möglichkeiten der Förderung
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bewertung des historischen Bestandes – bauphysikalische Anamnese
Werkzeuge und Methoden (systemische Betrachtung) - Gebäude und Quartiere
Konzeption denkmalverträglicher Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
Energieberatende für Baudenkmale - Nichtwohngebäude (EIPOS)
Von Energieberatern, die bereits für die Kategorie Nichtwohngebäude Denkmal zugelassen sind, sind für den Erhalt der Eintragung folgende Nachweise einmalig einzureichen:
Berater, deren Anerkennungszeitraum nach dem 01.07.2025 endet
alternativ anstelle des Praxisnachweises: