Entrauchung von Sonderbauten - Modul 1: Versammlungsstätten/Verkaufsstätten

Seminar

Webcode: ETRC1

Ziel

In den Landesbauordnungen finden sich grundsätzliche Regelungen für die Entrauchung von Gebäuden. Schutzziel ist die Unterstützung der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr – d.h. wirksame Löscharbeiten sollen ermöglicht werden.

Rauchableitung meint in diesem Zusammenhang die Rauchableitung über Fenster, Rauchableitung über nach Größe und Anordnung definierte Öffnungen zzgl. Zuluftflächen sowie durch Rauchabzugsanlagen. Was, wann, wieviel gefordert ist – dass beschreiben recht detailliert die diversen Sonderbauvorschriften.

In den Online-Seminaren werden die Anforderungen an die Rauchableitung, die sich aus den Sonderbauvorschriften ergeben, systematisch herausgearbeitet und detailliert aufgezeigt. Die Seminare sind einzeln buchbar und natürlich ist auch im virtuellen Raum Platz für Ihre Fragen und Diskussionen.

Als Ergänzung – insbesondere in Hinblick auf die technischen Anforderungen – ist das Seminar „Rauchabzugsanlagen und -geräte“ innerhalb der Reihe „Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA“ zu sehen. In diesem wird dann auf die im Anhang 14 der MVV TB benannten konkreten Anforderungen für Planung, Ausschreibung und Ausführung der Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung eingegangen.

Aus dem Inhalt
Modul 1: Versammlungsstätten/Verkaufsstätten

Anforderungen aus der Sonderbauvorschrift im Detail

  • Was ist wann – m² oder generell - gefordert – Öffnung zur Rauchableitung, NRA, MRA, RDA?
  • Wieviel ist gefordert – m², aerodynamisch, geometrisch?
  • Mit oder ohne Sprinklerung
  • Mindestanforderungen an Volumenströme?
  • Wie muss die Auslösung erfolgen?
  • Welche Anforderungen an die Zuluft gibt es?
  • Nebenbedingungen
Dozent

Dipl.-Ing. Peter Vogelsang, MEng.
staatlich anerkannter Sachverständiger für Lüftungsanlagen, RWA-Anlagen und CO-Warnanlagen

Abschluss

EIPOS-Teilnahmebescheinigung