
Webcode: UDS348
Abweichungen von baurechtlichen Vorgaben stellen für Ersteller von Brandschutzkonzepten eine regelmäßige Herausforderung dar. Können die gesetzlichen Anforderungen aufgrund der baulichen Rahmenbedingungen nicht vollständig erfüllt werden, ist gegenüber der Genehmigungsbehörde darzulegen, durch welche kompensierenden oder besonderen Maßnahmen die Schutzziele dennoch erreicht werden.
Mit Teil 1 der Normenreihe DIN 18009 „Brandschutzingenieurwesen - Grundsätze und Regeln für die Anwendung“ liegt ein Leitfaden vor, der die gebäudekonkrete Nachweisführung unterstützt und ein Verfahren für eine systematische Beurteilung beschreibt. Dennoch behandeln Konzeptersteller und Behörden Abweichungen überwiegend uneinheitlich.
Wie eine plausible und prüfbar dokumentierte argumentative Nachweisführung nach DIN 18009-1 aussieht, ist Gegenstand des Seminars. Ausgehend vom Aufbau und Inhalt der Norm werden Aufgaben und Pflichten der Anwender erörtert und diskutiert. Praxisbeispiele veranschaulichen die Vorgehensweise bei der individuellen Bestimmung der Schutzziele und der Festlegung der Akzeptanzkriterien im jeweiligen Einzelfall.
Wie eine normgerechte Nachweisführung nach der DIN 18009-1 bei der Anwendung von rechnerischen Verfahren des Brandschutzingenieurwesens erfolgen soll, ist Gegenstand des Seminars „Nachweisführung für Ingenieurmethoden im Brandschutz nach DIN 18009-1“ (Webcode: UDS349).
1. DIN 18009 Teil 1
2. Argumentative ingenieurgemäße Nachweisführung
3. Systematik der Nachweisführung an Praxisbeispielen
Dr.-Ing. Jürgen Wiese
Obmann des Normenausschusses beim DIN: NA 005-52-21 AA „Brandschutzingenieurverfahren“ Ehem. Wissenschaftlicher Leiter Fire-Engineering, Halfkann und Kirchner
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
Wie eine normgerechte Nachweisführung nach der DIN 18009-1 bei der Anwendung von Verfahren des Brandschutzingenieurwesens erfolgen soll, ist Gegenstand des Seminars „Nachweisführung für Ingenieurmethoden im Brandschutz nach DIN 18009-1 “.