Webcode: UDS352
Blitzschutzanlagen werden durch den §46 der MBO und in einigen Sonderbauverordnungen gefordert. Als Planungsgrundlage wird die VDE 0185-305 (Teile 1, 3 und 4) als anerkannte Regel der Technik herangezogen. Teil 2 dieser Norm umfasst eine Risikoanalyse, um unzulässige Gefährdungen für Personen und eine Brandentstehung auszuschließen. Diese Analyse kann jedoch ergeben, dass eine Blitzschutzanlage für Sonderbauten (z.B. Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten) nicht notwendig ist.
Widersprechen sich somit das Baurecht und die Blitzschutz-Norm? Um einer möglichen Fehleinschätzung und dem daraus resultierenden fehlerhaften Blitzschutz für ein Gebäude entgegenzuwirken, ist die richtige Interpretation der Risikoanalyse notwendig.
Das Seminar bietet Brandschutzkonzepterstellern, Elektrofachkräften und Mitarbeitern von Bauämtern eine schutzzielorientierte Bewertung des Risikos durch Blitzeinschläge. Anhand von Beispielen werden Konflikte bei der Bewertung von Gebäuden mittels DIN VDE 0185-305 dargelegt und Lösungsansätze erläutert. Auch das Thema Blitzschutz und Photovoltaikanlagen wird betrachtet.
Blitzschutzanlagen im Brandschutzkonzept
Risikoanalyse gem. DIN VDE 0185-305-2 versus Baurecht
Technische Ausstattung von Blitzschutzanlagen
Exkurs: Brand- und Blitzschutz für Photovoltaikanlage
Dipl.-Ing. (FH) Joseph Messerer
Leitender Branddirektor a.D. ehemals Branddirektion München und Vorsitzender des Arbeitskreises „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ der AGBF auf Landes- und Bundesebene sowie Mitglied in der Projektgruppe Brandschutz der Bauministerkonferenz, München
Reinhard Schüngel
Leiter Sachgebiet Blitzschutz Branddirektion München, öbuv Sachverständiger für Elektroinstallation und Fachgebiet Blitzschutzanlagen, München
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