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Neben den Bauordnungsrecht kommen viele brandschutzrelevante Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht. Soll ein Gebäude als Arbeitsstätte genutzt werden soll, was ausgenommen bei Wohngebäuden bei allen anderen Gebäudetypen der Fall sein wird, müssen auch diese Anforderungen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist es der Anspruch, dass im Rahmen des Planungsprozesses von Arbeitsstätten alle Anforderungen bzgl. des Brandschutzes, unabhängig des Rechtsgebietes, berücksichtigt werden. Nur dadurch kann vermieden werden, dass nach Fertigstellung aufwendige Nachrüstungen oder Anpassungen erforderlich sind. Der Brandschutzplaner kann bei entsprechender Fachkunde den Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der frühzeitigen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Planungsprozess unterstützen. Dies stellt zwar keine Grundleistung für den Brandschutznachweis im Genehmigungsverfahren dar.
Brandgefahren auf Baustellen
Brandschutz auf Baustellen
Organisatorischer Brandschutz
Lars-Oliver Laschinsky
Fachlehrer im technischen Ausbildungsdienst, Fachgebiet Brand- und Explosionsschutz; Lehrbeauftragter der HFU Hochschule Furtwangen, 1. Vorsitzender des Vorstands im Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e. V. (VBBD), Mitglied Referat 9 - Betriebliches Gefahrenabwehr- und Krisenmanagement - vfdb
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
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Brandschutz für Lithium-Batterien - VdS 3103
Brandschutz im Tanklager TRGS 509
Sicherheitskennzeichnung in Fluchtwegen - ASR A 1.3
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