Fluchtwege und Notausgänge - ASR A 2.3

Seminar

Webcode: OBTS2

Ziel

Neben den Bauordnungsrecht kommen viele brandschutzrelevante Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht. Soll ein Gebäude als Arbeitsstätte genutzt werden, was ausgenommen bei Wohngebäuden bei allen anderen Gebäudetypen der Fall sein wird, müssen auch diese Anforderungen berücksichtigt werden. 

Grundsätzlich sollte es der Anspruch sein, dass im Rahmen des Planungsprozesses von Arbeitsstätten alle Anforderungen bzgl. des Brandschutzes, unabhängig des Rechtsgebietes, berücksichtigt werden. Nur dadurch kann vermieden werden, dass nach Fertigstellung aufwendige Nachrüstungen oder Anpassungen erforderlich sind. Der Brandschutzplaner kann bei entsprechender Fachkunde den Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der frühzeitigen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Planungsprozess unterstützen. Dies stellt zwar keine Grundleistung für den Brandschutznachweis im Genehmigungsverfahren dar, ist aber im Sinne einer optimalen Beratung des Bauherren und einer guten Planung wünschenswert.

Aus dem Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

  • Schutzziele aus ArbSchG und Anforderungen aus ArbStättV

Anwendung der ASR A 2.3

  • Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten nach dem Stand der Technik (Vermutungswirkung)

Grundanforderungen an Fluchtwege

  • Auswahl, Anzahl, Abmessungen und Anordnung, sowie Treppen, Türen und Tore in Fluchtwegen am Praxisbeispiel

Besonderheiten

  • Gefangene Räume, Rettungsgeräte der Feuerwehr, Gefahrstofflager und elektr. Betriebsräume

Begründete Abweichungen von der ASR A 2.3

  • Gefährdungsbeurteilung mit Praxisbeispielen
Dozent

Lars-Oliver Laschinsky
Fachlehrer im technischen Ausbildungsdienst, Fachgebiet Brand- und Explosionsschutz; Lehrbeauftragter der HFU Hochschule Furtwangen, 1. Vorsitzender des Vorstands im Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e. V. (VBBD), Mitglied Referat 9 - Betriebliches Gefahrenabwehr- und Krisenmanagement - vfdb

Abschluss

EIPOS-Teilnahmebescheinigung