Sicherheitskennzeichnung in Fluchtwegen - ASR A 1.3

Seminar

Webcode: OBTS8

Ziel

Neben den Bauordnungsrecht kommen viele brandschutzrelevante Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht. Soll ein Gebäude als Arbeitsstätte genutzt werden soll, was ausgenommen bei Wohngebäuden bei allen anderen Gebäudetypen der Fall sein wird, müssen auch diese Anforderungen berücksichtigt werden. 

Grundsätzlich ist es der Anspruch, dass im Rahmen des Planungsprozesses von Arbeitsstätten alle Anforderungen bzgl. des Brandschutzes, unabhängig des Rechtsgebietes, berücksichtigt werden. Nur dadurch kann vermieden werden, dass nach Fertigstellung aufwendige Nachrüstungen oder Anpassungen erforderlich sind. Der Brandschutzplaner kann bei entsprechender Fachkunde den Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der frühzeitigen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Planungsprozess unterstützen. Dies stellt zwar keine Grundleistung für den Brandschutznachweis im Genehmigungsverfahren dar. 

Aus dem Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

  • Schutzziele aus ArbSchG und Anforderungen aus ArbStättV

Anwendung der ASR A 1.3

  • Brandschutz- und Fluchtwegkennzeichnung nach dem Stand der Technik (Vermutungswirkung)

Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen

  • Gestaltung von Fluchtleitsystemen durch Auswahl, Anzahl, Erkennbarkeit und Verteilung von Rettungskennzeichen am Praxisbeispiel

Sicherheitsbeleuchtung in Fluchtwegen

  • Notwendigkeit und Anforderungen

Flucht- und Rettungsplan nach ASR A 1.3

  • Gefährdungsbeurteilung mit Praxisbeispiel
Dozent

Lars-Oliver Laschinsky
Fachlehrer im technischen Ausbildungsdienst, Fachgebiet Brand- und Explosionsschutz; Lehrbeauftragter der HFU Hochschule Furtwangen, 1. Vorsitzender des Vorstands im Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e. V. (VBBD), Mitglied Referat 9 - Betriebliches Gefahrenabwehr- und Krisenmanagement - vfdb

Abschluss

EIPOS-Teilnahmebescheinigung