
Webcode: UDS302
Über Sicherheitstreppenräume in Wohngebäuden wird seit Jahren kritisch diskutiert. Bauordnungsrechtlich sind sie als Ersatz für den zweiten vertikalen Rettungsweg zulässig, § 33 der MBO lässt aber offen, wie ein Sicherheitstreppenraum ausgeführt sein muss. Anhaltspunkte für die Planung bietet die Muster-Hochhausrichtlinie, die aufgrund der Geschoss- und Personenanzahl aber relativ hohe Anforderungen vorschreibt.
Für Wohngebäude haben Berlin und Hamburg daher eigene Ausführungsvorschriften entwickelt. Während das Hamburger Modell auf die technische Ausstattung setzt, basiert das Berliner Modell auf einer rein baulichen Lösung.
Im Online-Seminar werden die Berliner Ausführungsvorschriften mit ihren Besonderheiten vorgestellt. Die Erfahrungen aus der Anwendungspraxis in den letzten Jahren werden anhand von Planungsbeispielen veranschaulicht.
Senatsrat a.D. Dipl.-Ing. Thomas Meyer
Ehemals Referatsleiter Oberste Bauaufsicht Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mitglied der Projektgruppe MHHR (Muster-Hochhausrichtlinie) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU
LtdBD a.D. Dipl.-Ing. Reimund Roß
Leitender Branddirektor a.D., ehemals Leiter der Direktion West der Berliner Feuerwehr, Mitglied der Pro- jektgruppe MHHR (Muster-Hochhausrichtlinie) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
Das Hamburger Modell für den Sicherheitstreppenraum „light“ ist u.a. Gegenstand des Seminars „Alternative für den 2.- Rettungsweg? Hamburger Lösungsansätze“.
Technische Voraussetzungen:
– Computer oder Tablet mit stabiler Internetverbindung
– gängiger Browser in aktueller Version (empfohlen Mozilla Firefox oder Google Chrome)
– Mikrofon sowie Lautsprecher oder Kopfhörer
– wünschenswert: Webcam