
Webcode: UDS104
In welche Richtung muss die Notausgangstüre aufschlagen? – Darauf kann man, abhängig von welcher gesetzlichen Grundlage der Sachverhalt betrachtet wird, unterschiedliche Antworten erhalten.
Eine Antwort wird spätestens vom Brandschutzplaner erwartet. Aber ist er der richtige Ansprechpartner?
Brandschutz und Arbeitsschutz – geht das zusammen? „Nein!“ denkt man, hält man sich die häufigen Abgrenzungsschwierigkeiten und Konflikte vor Augen, die es in der Praxis gibt. Denn unterschiedliche Rechtsformen geben teilweise konträre brandschutztechnische Vorgaben, die bei der Planung von Gebäuden zu berücksichtigen sind, wenn diese als Arbeitsstätte genutzt werden sollen.
Das Seminar behandelt das konfliktträchtige Verhältnis von brandschutztechnischen Anforderungen im Bauordnungsrecht und dem Arbeitsschutzrecht und zeigt anhand von Beispielen auf, wie sich das Konkurrenzverhältnis der Vorschriften in praxistaugliche Lösungen überführen lässt. Denn schlussendlich erwartet der Bauherr vom Planer eine ganzheitliche brandschutztechnische Beratung und Rechtssicherheit.
1. Brandschutzplanung : Arbeitsschutz - Grundlagen
2. Brandschutzkonzept und Gefährdungsbeurteilung anhand von Beispielen
3. Bauherr und Arbeitgeber
4. Umgang mit Abweichungen
5. Bestandsschutz und Arbeitsschutz
6. Aufgabe des Brandschutzplaners
Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Daniel Anwander, MEng.
Brandschutzingenieur, Ingenieurbüro Anwander GmbH & Co. KG – Arbeitsschutz und Brandschutz, Sulzberg
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
Dieses Seminar ist auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der Richtlinie 'Brandschutzbeauftragte' vfdb 12-09/01:2020-12 geeignet.