Webcode: UDS247
Bei der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für einen Sonderbau muss der Fachplaner entscheiden, ob ein Abweichungstatbestand entsteht – für den eine förmliche Entscheidung notwendig wird, oder es sich um eine nicht gesondert zu genehmigende Entscheidung über eine Erleichterung handelt. Die neuen Regelungen, die sich aus der MVV TB ergeben, sind eine zusätzliche Herausforderung bei der richtigen Beurteilung des jeweiligen abweichenden Tatbestandes. Das Seminar verdeutlicht anhand unterschiedlicher Praxisbeispiele die Vorgehensweise.
Wovon kann „abgewichen“ werden? – Grundlagen
Abweichungen (§ 67 MBO)
Erleichterungen (§ 51 MBO)
„Andere“ Abweichungen (§ 88a MBO, Bauprodukte)
Anwendung von Methoden des Brandschutzingenieurwesens
Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Geburtig
Freischaffender Architekt und Inhaber der Planungsgruppe Geburtig, Architekten und Ingenieure in Ribnitz-Damgarten und Weimar, Sachverständiger und Prüfingenieur für Brandschutz, Mitglied im DIN-Normungsausschuss Brandschutzingenieurverfahren, Referatsleiter Brandschutz in der WTA
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
Dieses Seminar ist auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der Richtlinie 'Brandschutzbeauftragte' vfdb 12-09/01:2020-12 geeignet.