
Webcode: UDS318
Die heutigen Landesbauordnungen haben eine lange Entwicklungsgeschichte und beruhen auf umfangreichem weitergegebenem Brandschutz-Wissen. Brandschutzplaner und -prüfer müssen diese historisch gewachsenen und in der Bauordnung konkret formulierten Brandschutzanforderungen hinsichtlich des zu erreichenden Schutzzieles präzise verstehen. Viel zu häufig werden in der Praxis die spezifischen Formulierungen der Bauordnung missverstanden oder falsch ausgelegt. Diesen klassischen Irrtümern widmet sich das Seminar.
An Praxisbeispielen werden häufige Fehlinterpretationen vorgestellt und aufgeklärt. Schwerpunktmäßig werden folgende Sachverhalte betrachtet:
Verfahrenssteuernde Bestimmungen und Schutzziele
Freistehend, Gebäudeklasse, mögliche Aufenthaltshöhe, Sonderbau, Nutzungseinheit
Materielle Brandschutzanforderungen (Auswahl)
Löschwasserbedarf, Brandschutzabstände, rettungsraten, Rettungswege, Rauchableitung
Wesentliche und nicht wesentliche Abweichungen, Umgang mit ErleichterungenEinstufung wesentlich/nicht wesentlich, Status von gutachterlichen Stellungnahmen, Zulässigkeit von Abweichungen, Umgang mit Erleichterungen, abweichende Tatbestände
Viel hilft viel – auch beim Brandschutz?
Prof. Dr.-Ing. habil. Architekt Gerd Geburtig
Freischaffender Architekt und Inhaber der Planungsgruppe Geburtig, Architekten & Ingenieure, Weimar, Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz, Mitglied im DIN-NA Brandschutzingenieurverfahren sowie Prüfingenieur für Brandschutz
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