

Webcode: UDS318
Die heutigen Landesbauordnungen haben eine lange Entwicklungsgeschichte und beruhen auf umfangreichem weitergegebenem Brandschutz-Wissen. Brandschutzplaner und -prüfer müssen diese historisch gewachsenen und in der Bauordnung konkret formulierten Brandschutzanforderungen hinsichtlich des zu erreichenden Schutzzieles präzise verstehen. Viel zu häufig werden in der Praxis die spezifischen Formulierungen der Bauordnung missverstanden oder falsch ausgelegt. Diesen klassischen Irrtümern widmet sich das Seminar.
An Praxisbeispielen werden häufige Fehlinterpretationen vorgestellt und aufgeklärt. Schwerpunktmäßig werden folgende Sachverhalte betrachtet:
Verfahrenssteuernde Bestimmungen und Schutzziele
Materielle Brandschutzanforderungen (Auswahl)
Wesentliche und nicht wesentliche Abweichungen, Umgang mit Erleichterungen
Viel hilft viel – auch beim Brandschutz?
Prof. Dr.-Ing. habil. Architekt Gerd Geburtig
Freischaffender Architekt und Inhaber der Planungsgruppe Geburtig, Architekten und Ingenieure in Ribnitz-Damgarten und Weimar, Prüfingenieur für Brandschutz, Mitglied im DIN-Normungsausschuss Brandschutzingenieurverfahren, Referatsleiter Brandschutz in der WTA
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