Energieberater für Baudenkmale

Fachfortbildung

Webcode: EBBD

Ziel

Die Beurteilung der Denkmalverträglichkeit energetischer Maßnahmen am historischen Baubestand geht weit über die technische und bauphysikalische Bestandsanalyse hinaus. Sie kann nur von qualifizierten Experten eingeschätzt werden, die die bauphysikalischen und bautechnischen Möglichkeiten im Einklang mit denkmalpflegerischen Belangen nachhaltig betrachten. Aus dem Grund wurde auf Initiative des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz das Fortbildungsprogramm „Energieberater für Baudenkmale“ erarbeitet.

Energieberater für Baudenkmale sind verpflichtende Partner des Förderprogramms „KfW-Effizienzhaus-Denkmal“. Mit diesem Programm wird die energetische Instandsetzung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Sinne des § 24 EnEV gefördert.

Zielgruppe

Sachverständige für Energieeffizienz (EIPOS), Effizienzhausplaner/-baubegleiter, Architekten, Ingenieure (Bau- und TGA-Ingenieure), Bauphysiker bzw. Handwerker mit Erfahrungen in der Denkmalpflege.

Nutzen

Durch die Teilnahme an der Fachfortbildung werden Energieberater in die Lage versetzt, Bauherrn umfassend zu beraten, denkmalverträgliche Energiekonzepte zu entwickeln sowie selbstständig KfW-Förderanträge in Zusammenarbeit mit den zuständigen Denkmalbehörden und -fachämtern zu stellen.

Zugangsvoraussetzungen

Gemäß dem „Leitfaden zur Fortbildung – Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des §24 EnEV" gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen bestehend aus Grund- und Zusatzqualifikation:

Die Grundqualifikation wird über die Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV nachgewiesen:

  • Personen nach § 21 Absatz 1 Nr. 1 oder Nr. 5 EnEV (Abgeschlossenes Studium Architektur, Bauingenieurwesen, TGA oder Bauphysik)
  • Personen nach § 21 Absatz 1 Nr. 2, 3, 4, 5 EnEV z.B. Innenarchitekten, Handwerksmeister, Techniker (außer Architekten, Ingenieure)

Zusatzqualifikation:

  • Nachweis einer Weiterbildung im Bereich Energieeffizienz (Personen mit einer Weiterbildung gemäß Richtlinie Vor-Ort-Beratung zwischen November 2001 und Juni 2012 können sich auf Basis des Nachweises einer zusätzlichen Fortbildung (16 UE) anerkennen lassen) oder
  • Sachverständigentätigkeit oder
  • Bilanzierungsnachweise als Referenzprojekte

Die Zulassung von Teilnehmern mit abweichenden Voraussetzungen ist auf Anfrage möglich.

Aus dem Inhalt

Grundkenntnisse zu Denkmalschutz / Denkmalpflege

  • Grundlagen des Denkmalschutzes
  • Grundlagen der Denkmalpflege
  • Umgang und Methoden der Instandsetzung
  • Denkmalpflegerische Bestandsanalyse
  • Historische Bauweisen und Baustile
  • Führung Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (fakultativ)

Möglichkeiten der Förderung

  • Förderprogramme für Baudenkmale
  • Steuerliche Vergünstigungen
  • Ablauf einer Beantragung auf Förderung

Gesetze / Verordnungen / Richtlinien

  • Gesetze / Verordnungen / Richtlinien
  • Bauordnungsrechtliche Anforderungen
  • Landesbauordnungen und örtliche Bauvorschriften
  • EU-Richtlinien und deren Umsetzung auf nationaler Ebene
  • EnEV, EnEG, EEWärmeG
  • Stand der Technik (DIN, WTA, VDI etc.)
  • Weitere Richtlinien mit Relevanz (bspw. VDI 3817)

Energetische und bauphysikalische Bewertung des historischen Bestandes – energetische und bauphysikalische Anamnese

  • Materialien, Bauteile, Anlagentechnik
  • Feuchteschutz
  • Luftwechsel
  • Bauschäden und Ursachen
  • Nutzungsanforderungen und Nutzerverhalten

Konzeption von denkmalverträglichen bauphysikalischen Maßnahmen

  • Berechnungsmöglichkeiten und -modelle
  • Bauliche Maßnahmen / Bautechnik
  • Anlagentechnische Maßnahmen / Haustechnik
  • Nutzungsanforderungen und Nutzerverhalten

Ganzheitliche Betrachtungsweise

  • Standortbezogene Merkmale
  • Lebenszyklusbetrachtung
  • Ressourcenschonung
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Denkmalpflegerisches Planungs- und Instandsetzungskonzept

  • Konzepterstellung
  • Grundsätze altbaugerechter Planung
  • Aufbau und Struktur des Beratungsberichtes
  • Fallstudie zur energetischen Beurteilung eines Baudenkmals
Prüfung
  • Schriftliche Prüfung
  • Mündliche Prüfung
Abschluss

Energieberater für Baudenkmale (EIPOS)

Zusätzliche Informationen

Modulare Teilnahme

Zur Qualitätssicherung und Überprüfung der Fachkenntnisse der in der Erstliste eingetragenen Sachverständigen ist alle drei Jahre eine Verlängerung der Anerkennung und des Listeneintrags notwendig.

Nachzuweisen ist die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten aus dem Zeitraum seit der letzten Anerkennung als Sachverständiger.

Zusätzlich ist ein Praxisnachweis erforderlich. Fehlt der Praxisnachweis, müssen 40 Unterrichtsstunden nachgewiesen werden.

Eine modulare Teilnahme an ausgewiesenen Seminaren der Fachfortbildung „Energieberater für Baudenkmale“ ist dafür möglich und wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt.

dena: Die Fachfortbildung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 48 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 24 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 24 Unterrichtseinheiten (Energieberatung im Mittelstand) angerechnet